Festbestimmungen

  1. Das Fest findet bei jeder Witterung statt. 
  2. Bel Ankunft bitten wir jeden Verein um Anmeldung und Abholung der Festunterlagen im Festbüro. 
  3. Den Anweisungen der Festleitung, Security/Ordner, Zugführer, Polizei und Feuerwehr ist in jedem Falle Folge zu leisten.
  4. Der Veranstalter übernimmt für Unfalle jeglicher Art (auch Privatpersonen gegenüber) keine Haftung.
  5. Bei Sachbeschädigung jeglicher Art behält sich der Veranstalter weitere Schritte vor.
  6. Für Schäden, Einbruch oder Diebstahl bei parkenden Fahrzeugen und für die Benutzung der Parkplätze übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  7. Jeder Verein ist für sein Vereinseigentum selbst verantwortlich.
  8. Jeder Verein ist für seine Mitglieder selbst verantwortlich.
  9. Das “Fahnenstehlen" wird bei uns nicht als Brauchtum angesehen.
  10. Das Mitführen von alkoholischen Getränken während des Kirchen- oder Festzuges ist vom Veranstalter nicht erwünscht.
  11. Wahrend des Gottesdiensts und des Kirchenzugs wird um diszipliniertes Verhalten gebeten.
  12. Sollte der Gottesdienst aufgrund schlechter Witterung nicht im Freien gefeiert werden können, wird er ins Festzelt verlegt. Dabei ist während des Gottesdiensts das Essen, Trinken und Lärmen im Festzelt zu unterlassen.
  13. Bei mutwilliger Beschädigung von Bierbänken, Biertischen oder anderer Gegenstande wird der Schaden dem Verursacher direkt in Rechnung gestellt. (Ggf. übernimmt der Verein des Versuchers Mithaftung)
  14. Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und die Richtlinien des Veranstalters.
  15. (Es gelten die aktuellen Corona-Vorschriften.)
 
 
BV Unterdarching-Laindern 0